Sie haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher oder englischer Sprache abzuschließen.
AGB`s Regi-Shoes, Frobese GmbH (11.06.2010)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung einschließlich einzelner Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen regi-shoes, Schuhhaus Frobese GmbH (nachfolgend "regi-shoes" oder "Anbieter") und dem Besteller (nachfolgend "Besteller") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Etwaige entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn, regi-shoes hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von regi-shoes gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(3) Soweit in diesen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Geltung einer Bestimmung zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, ist der Besteller Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist hingegen jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Vertragsschluss
(1) Die Bestellung des Bestellers online, per E-Mail, per Telefon, oder auf anderem Wege stellt ein Angebot an regi-shoes zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
(2) Nach Abgabe des Angebots erhält der Besteller von regi-shoes eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Kann der Besteller keine E-Mail empfangen, erhält er diese Bestätigung per Post oder Fax. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertragsschluss wird von uns in einer separaten E-Mail bestätigt. Hierdurch kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
(3) Der Kaufvertrag kommt ausschließlich über diejenigen Produkte zustande, die in der Versandbestätigung enthalten sind, auch wenn in der ursprünglichen Bestellung weitere Produkte enthalten waren.
(4) Auf unserer Internetpräsenz, in unseren Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(5) Sämtliche Produkte werden ausschließlich in haushaltsüblichen Mengen verkauft.
(6) Vertragsparteien werden ausschließlich regi-shoes und der Besteller.
III. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Regi Shoes
Schuhhaus Frobese GmbH
Kämmererstr. 40
67547 Worms
Fax: +49 (0) 624122319
E-Mail: webmaster@regi-shoes.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
IV. Kostentragungsvereinbarung
(1) Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht über-steigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
V. Preise, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
(1) Unsere auf der Internetpräsenz, schriftlich, per Telefon oder auf anderem Wege angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten sind gesondert angegeben, soweit sich nichts anderes aus der Versandbestätigung ergibt.
(2) Die Kaufpreisforderung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(3) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers ist regi-shoes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.
(5) Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch regi-shoes nicht aus.
(6) Der Besteller kann die Kaufpreisforderung per Nachnahme oder per Vorkasse im Voraus bezahlen. Eine Lieferung auf Rechnung ist nicht möglich.
(7) Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von regi-shoes anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Regi-shoes ist berechtigt, den Besteller von der Nutzung der Bestellmöglichkeiten und weiteren Bestellungen auszuschließen, wenn dieser bestellte Ware ohne berechtigten Grund nicht abnimmt, die Kaufpreisforderung nicht bezahlt oder sonstige vertragswesentliche Pflichten verletzt
VI. Lieferbedingungen
(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager der regi-shoes an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ein fester Liefertermin schriftlich und gesondert in der Versandbestätigung zugesagt wurde. Sämtliche Kaufverträge sind nur bindend unter dem Vorbehalt, dass regi-shoes ihrerseits von ihren Zulieferern richtig und rechtzeitig beliefert wird; gleiches gilt für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Sollte ein Lieferant regi-shoes nicht mit bestellter Ware beliefern, ist regi-shoes berechtigt, vom Kaufvertrag mit dem Besteller zurückzutreten. Der Besteller wird in diesem Fall unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht lieferbar ist und ein bereits bezahlter Kaufpreis wird zurückerstattet.
(2) Im Falle eines ausnahmsweise gemäß Ziff. 1 schriftlich und gesondert vereinbarten festen Liefertermins, ist dieser eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu seinem Ablauf das Lager der regi-shoes verlassen hat.
(3) Ist die Nichteinhaltung eines derart ausnahmsweise gemäß Ziff. 1 gesondert und schriftlich vereinbarten festen Liefertermins auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von regi-shoes liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. regi-shoes wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist jede Partei nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich noch nicht erfüllter Vertragsteile vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Gerät regi-shoes im Falle eines ausnahmsweise gemäß Ziff. 1 gesondert und schriftlich vereinbarten festen Liefertermins in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Verzögerungsschaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; dabei trägt regi-shoes die Beweislast dafür, dass sie bzw. ihre Erfüllungsgehilfen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben.
Gewährt der Besteller regi-shoes im Falle des Verzuges – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Weitere Ansprüche aus Lieferverzug, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung, bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VIII.
(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, ist regi-shoes berechtigt, Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen. Verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, haftet er darüber hinaus auf Schadensersatz.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht die Teillieferung für den Besteller objektiv ohne Interesse ist.
VII. Gefahrübergang, Abnahme
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Besteller über.
(2) Trifft eine Sendung in beschädigtem Zustand beim Besteller ein, so hat der Besteller zur Sicherung seiner Ansprüche unverzüglich den Schaden durch den Beförderer schriftlich festhalten zu lassen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1) regi-shoes behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Zahlungsansprüche (einschließlich aller Zahlungen auf Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund) aus der jeweiligen Bestellung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist regi-shoes berechtigt, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. regi-shoes ist nach dem Rücktritt und der Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller regi-shoes unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit gegebenenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann.
(3) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuverkaufen.
(4) Ist der Besteller Unternehmer und veräußert er die Vorbehaltsware dennoch weiter, so tritt er regi-shoes jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Kaufpreis-/Forderung der regi-shoes gegen ihn ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. regi-shoes nimmt diese Abtretung an. regi-shoes verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber regi-shoes nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist dies aber der Fall, kann regi-shoes verlangen, dass der Besteller regi-shoes die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
IX. Sachmängelgewährleistung
(1) Weist das gekaufte Produkt einen Mangel auf, kann der Besteller Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung verlangen. Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist regi-shoes berechtigt, diese Art der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu fordern. Sollte auch dies unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein, entfällt das Recht des Kunden auf Nacherfüllung. Ersetzte Produkte werden Eigentum der regi-shoes. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen, soweit der Mangel nicht unerheblich ist.
(2) Erfolgt eine Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die ursprünglich gelieferte Ware nach Erhalt der mangelfreien Ersatzlieferung auf Kosten von regi-shoes an diese zurückzusenden; es gilt die Rücksendeadresse nach Ziff. III. 3.
(3) Lässt regi-shoes eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen, hat der Besteller– unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach seiner Wahl ein Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
(4) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen.
(5) Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt der Vertragsgegenstand beim Besteller, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich – vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen –auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn regi-shoes oder deren Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben; für die fehlende Arglist trägt regi-shoes die Beweislast.
(6) Ist der Besteller Unternehmer, so hat er, soweit ein geltend gemachter Sachmangel im Fehlen einer Eigenschaft besteht, die regi-shoes dem Vertragsgegenstand in einer Werbeaussage zugeschrieben hat (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), zu erklären, dass und weshalb die Werbeaussage für seinen Kaufentschluss mitursächlich war. Ansonsten kann er insoweit keine Ansprüche wegen Sachmängeln stellen.
(7) Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird im gleichen Umfang gehaftet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
(8) Ist der Besteller Unternehmer, so ist die Sachmängelgewährleistung jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Verjährungsfristen wegen Mängeln des ursprünglichen Liefergegenstandes. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die für die Mängelprüfung und Mängelbeseitigung von regi-shoes beanspruchte Zeit verlängert.
X. Haftung
1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet regi-shoes – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
* bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
* bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
* bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
* bei der Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie; die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Geltungsbereich der Garantie;
* bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
„Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Übergabe bzw. Versand der Ware, Eigentumsverschaffung oder sonstige Pflichten, deren Nichterfüllung den Vertragszweck vereitelt) haftet Regi Shoes auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.“
Für den Ersatz des Verzögerungsschadens im Falle des Lieferverzuges gilt Ziff. IV.6.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder für sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
2. Soweit eine Haftung von regi-shoes ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der regi-shoes.
XI. Verjährung
1. Sofern regi-shoes keine gesonderte schriftliche Garantie abgegeben hat, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes 24 Monate ab Lieferung. Bei Schadensersatzansprüchen aus Garantien gilt die in einer Garantie zugesagte Garantiefrist, soweit nicht strengere gesetzliche Vorschriften eingreifen. Die Gewährleistungsrechte bei gebrauchten Sachen verjähren in 12 Monaten.
2. Die Verjährung für sonstige Ansprüche wegen der Verletzung nicht mängelbezogener Schutzpflichten beträgt zwei Jahre ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung.
3. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
4. Eine Hemmung der Verjährung wegen laufender Verhandlungen gemäß § 203 Satz 1 BGB setzt aus Beweisgründen voraus, dass der Besteller die von ihm behaupteten Ansprüche schriftlich geltend macht.
XII. Besondere Bestimmungen zur Internetpräsenz von regi-shoes
(1) regi-shoes oder Dritte können auf der Internetpräsenz von regi-shoes Links zu anderen Websites oder anderen Quellen im Internet einrichten. regi-shoes macht sich die Inhalte, die über derartige Links abrufbar sind, ausdrücklich nicht zu Eigen. regi-shoes verfügt über keine Kontrollmöglichkeiten über fremde Websites und Quellen und übernimmt für diese keine Haftung.
(2) regi-shoes haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus Geschäften zwischen dem Besteller und Dritten entstehen, wenn diese durch auf der Internetpräsenz von regi-shoes gegebenenfalls vorhandener Werbung oder Links zu Dritten entstanden sind.
XIII. Marken und andere geschützte Rechtspositionen
(1) Sämtliche Marken, die in Druckwerken, im Rahmen der Internetpräsenz der regi-shoes oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen dem Besteller und regi-shoes benutzt oder wiedergegeben werden, sind für regi-shoes und/oder Dritte durch nationale und internationale Rechtsakte und Übereinkünfte geschützt.
(2) Weiterhin sind bestimmte Materialien (einschließlich Software), die online oder offline eingesetzt werden, für regi-shoes und/oder Dritte durch gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht oder sonstige Rechte geschützt.
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf der Besteller solche Marken und Kennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen oder andere geschützte Gegenstände, die dem Besteller im Zusammenhang mit der Bestellung und/oder seiner geschäftlichen Beziehung zu regi-shoes zugänglich gemacht werden, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweils Berechtigten nutzen, an Dritte weitergeben oder verändern.
XIV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen regi-shoes und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) und vergleichbarer internationaler Regelungen.
(2) Erfüllungsort ist Worms
(3) Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand, sofern sich aus der Versandbestätigung oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Besteller und regi-shoes Worms.
XV. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Weitere Informationen
Bestellvorgang
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